Herzlichen Willkommen bei der RJS Praxis für Psychotherapie

Richelle J. Schaefer und Kolleginnen

Ablauf der Psychotherapie

Bevor eine Psychotherapie beginnt, findet zunächst ein unverbindliches Erstgespräch statt. Das Erstgespräch wird von R. J. Schaefer durchgeführt. Während dieses Gesprächs wird Ihr aktueller psychotherapeutischer Bedarf erfragt. Nach dem Erstgespräch kommen Sie auf unsere Warteliste und werden kontaktiert, sobald wir einen freien Therapieplatz haben. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die probatorische Phase mit Ihrer zugeteilten Psychotherapeutin. Während dieser Sitzungen wird die biographische Arbeit stattfinden, damit Ihre Psychotherapeutin die Entwicklung Ihrer Person sowie Ihrer psychischen Schwierigkeiten besser verstehen kann. Zudem wird es diagnostisch geprüft, welche Diagnose(n) behandelt werden sollen, sowie welche therapeutischen Ansätze am ehesten für die bestehende Problematik in Frage kommen. Dafür werden Sie mehrere Fragebögen ausfüllen. Die Ergebnisse der Fragebögen, sowie die daraus resultierenden Diagnose(n), werden transparent mit Ihnen besprochen. Nach dieser Phase beginnt die eigentliche Psychotherapie. 


Die therapeutische Beziehung spielt in der Therapie eine zentrale Rolle. Deshalb sind die ersten Termine besonders wichtig für Sie. Es geht nicht nur darum, Ihren aktuellen psychischen Zustand und dessen Entwicklung zu schildern, sondern auch um die Entscheidung, ob Sie sich bei Ihrer psychologischen Psychotherapeutin wohl fühlen und sich ihr gegenüber gut öffnen können. 

Behandlungskosten

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel alle erbrachten Leistungen einer Psychotherapie.

Als Versicherte:r einer privaten Krankenkasse werden die erbrachten Leistungen gemäß Gebührenordnung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen (GOÄ/GOP) privat in Rechnung gestellt. Zusätzlich zu den Sitzungskosten können noch weitere Kosten anfallen (siehe Honorarvereinbarung RJS Praxis). Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung, inwieweit die Kosten übernommen werden und ob für die Kosten­übernahme zusätzliche Dokumente eingereicht werden müssen.


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