Anwendung von Apps
Dank technischer Innovationen gibt es heutzutage zusätzliche Möglichkeiten mit digitalen Anwendungen an der psychischen Gesundheit zu arbeiten.
Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für digitale Anwendungen nur, wenn diese vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter anderem zu Benutzerfreundlichkeit, Datenschutz und Versorgungseffekt geprüft und in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen wurden. Diese Liste wird ständig erweitert.
In der RJS Praxis können Sie bei Indikation eine Verordnung für diese u.g. Apps erhalten. Diese Möglichkeit kann besonders unterstützend sein, während Sie auf einen Therapieplatz warten.